MS JAN CUX - Hochseeangeln Rügen

Preis und Leistung:


Auf allen unseren Angelfahrten laden wir unsere Fahrgäste kostenlos zum Frühstück und Mittagessen ein.


Angelfahrten, 7,00 Uhr bis 16,00 Uhr

9 Stunden auf See

50,00 Euro

9 Stunden auf See, Kinder unter 12 Jahren

30,00 Euro

9 Stunden auf See, Jugendliche unter 18 Jahren

40,00 Euro

9 Stunden auf See Vollcharter

2.000,00 Euro

Leihangel mit Köder und Relingshalter
9,00 Euro

 

Anmeldung unbedingt erforderlich!

 

Büro Rügen
Strandpromenade 12

 

Telefon: 038392 / 674630

Telefax: 038392 / 674638

 

Impressum:

Heikendorfer Schifffahrtsgesellschaft mbH
Rojastraße 14
24226 Heikendorf

 

Telefon: 0431/2 44 07
Telefax: 0431/2 44 48
Bürozeiten: Mo. - Fr. 8:30 - 15:30 Uhr

 

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie automatisch unsere AGB.

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die HSC GmbH. bietet ganzjährig Tages-Angelfahrten, Hafen- und Seerundfahrten und Erlebnisfahrten auf den Kuttern MS FORELLE und MS JAN CUX an. Unsere Sportangelfahrzeuge entsprechen dem nautischen und technischen Sicherheitsstandard für Seeschiffe sowie den Auflagen der See-BG.
  2. Die Buchung durch den Fahrgast erfolgt mündlich, schriftlich oder telefonisch gegenüber der HSC GmbH und ist auch ohne schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
  3. Die Bestätigung der Buchung erfolgt:
    - bei Einzelpersonen telefonische Aufnahme der Buchung, auf Wunsch durch Auftragsbestätigung
    - bei Vollchartern grundsätzlich durch schriftlichen Chartervertrag.
  4. Die Bezahlung erfolgt an Bord in bar, sofern es nicht anders vereinbart wurde.
  5. Stornierungsfristen:
    1. Die Aufhebung eines Chartervertrages bzw. der Buchung durch den Kunden ist der HSC GmbH spätestens 40 Werktage vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
    2. Bei späterer Benachrichtigung vom Rücktritt des Vertrages bzw. der Buchung werden dem Kunden 8o % des vereinbarten Fahrpreises in Rechnung gestellt.
    3. Wird die Teilnehmerzahl einer gebuchten Gruppe 10 Werktage vor dem Fahrttermin reduziert und können die freigewordenen Plätze durch die HSC GmbH nicht anderweitig vergeben werden, kann gegenüber dem Charterer Punkt 5.2. zur Anwendung gebracht werden.
    4. Reisen keine oder weniger als ursprünglich gebuchte Personen an, wird die Anzahl der gemeldeten Teilnehmer dem Charterer oder der anmeldenden Person zu 100% berechnet.
  6. Sollte eine Fahrt infolge Schlechtwetters, Havarie oder anderer Gründe nicht durchgeführt werden können oder vorzeitig abgebrochen werden, wird diese ersatzlos gestrichen. Die HSC GmbH übernimmt k e i n e Haftung für entstandene Kosten oder entgangene Urlaubsfreude.
  7. Eine Haftung der HSC GmbH für die vergebliche An- und Abreise des Teilnehmers nach Heikendorf sowie Übernachtungskosten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  8. Der Fahrgast wird gebeten, sich 30 Minuten vor Beginn der Abfahrt an Bord einzufinden. Sollte der gebuchte Platz nicht 15 Minuten vor Fahrtbeginn belegt sein, ist der Kapitän berechtigt, den Platz anderweitig zu vergeben.
  9. Der Kapitän ist berechtigt, bei Sturm, Nebel, Eisgang oder anderen Ereignissen die festgelegte Abfahrts- und Ankunftszeit im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste zu verändern.
  10. Der Fahrpreis staffelt sich bei Abbruch einer Ausfahrt wie folgt:
    - bei Auslaufen, Frühstück an Bord und unverzüglicher Rückkehr: 3o %
    - Fahrdauer bis 4 Stunden ohne Mittagessen: 5o %
    - Fahrdauer von 6 Stunden incl. Frühstück und Mittagessen: 80% bis 1oo %.
  11. Der Fahrgast ist verpflichtet, das Eigentum der HSC GmbH pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die fahrlässig oder mutwillig herbeigeführt werden.
  12. Für Schäden, die dem Fahrgast aus dem Betrieb des Kutters oder einer Havarie entstanden sind, tritt die Haftpflichtversicherung der HSC in Kraft, sofern der Gast oder ein Mitreisender dies nicht durch grobe Fahrlässigkeit selbst verschuldet hat. Die Versicherung haftet nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen.
  13. Das Mitbringen von Getränken jeglicher Art an Bord ist verboten. Der Charterer tritt bei anfallendem Korkengeld ein. Alkoholisierte Fahrgäste können von der Fahrt ausgeschlossen werden.
  14. Beanstandungen sind der HSC innerhalb von 5 Tagen schrifftlich mitzuteilen.
  15. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kiel


    Heikendorf, im November 2002.

 

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